Rechtsprechung
   VG Frankfurt/Main, 10.06.2013 - 7 K 3199/12.F   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,25739
VG Frankfurt/Main, 10.06.2013 - 7 K 3199/12.F (https://dejure.org/2013,25739)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 10.06.2013 - 7 K 3199/12.F (https://dejure.org/2013,25739)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 10. Juni 2013 - 7 K 3199/12.F (https://dejure.org/2013,25739)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,25739) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 14.03.2006 - 1 BvR 2087/03

    Geschäftsgeheimnisse

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 10.06.2013 - 7 K 3199/12
    27 Nach der Definition, die das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG, Urt. v. 28.05.2009 - 7 C 18/08 -, juris Rn 13) im Anschluss an die Definition des Bundesverfassungsgerichts zu Art. 12 Abs. 1 GG (BVerfG, B. v. 14.03.2006 - 1 BvR 2087, 2111/03 -, BVerfGE 115, 205 [230f.]) vorgenommen hat und die im Wesentlichen der Definition entspricht, die sich auch in dem interfraktionellen Entwurf zum IFG befindet (BT-Drs. 15/4493, S. 14 zu § 6 Satz 2), handelt es sich bei Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen um alle auf ein Unternehmen bezogenen Tatsachen, Umstände und Vorgänge, die nicht offenkundig, sondern nur einem begrenzten Personenkreis zugänglich sind und an deren Nichtverbreitung der Rechtsträger ein berechtigtes Interesse hat.
  • BVerwG, 28.05.2009 - 7 C 18.08

    Umweltinformationsgesetz; Informationsfreiheitsgesetz; Betriebsgeheimnis;

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 10.06.2013 - 7 K 3199/12
    27 Nach der Definition, die das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG, Urt. v. 28.05.2009 - 7 C 18/08 -, juris Rn 13) im Anschluss an die Definition des Bundesverfassungsgerichts zu Art. 12 Abs. 1 GG (BVerfG, B. v. 14.03.2006 - 1 BvR 2087, 2111/03 -, BVerfGE 115, 205 [230f.]) vorgenommen hat und die im Wesentlichen der Definition entspricht, die sich auch in dem interfraktionellen Entwurf zum IFG befindet (BT-Drs. 15/4493, S. 14 zu § 6 Satz 2), handelt es sich bei Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen um alle auf ein Unternehmen bezogenen Tatsachen, Umstände und Vorgänge, die nicht offenkundig, sondern nur einem begrenzten Personenkreis zugänglich sind und an deren Nichtverbreitung der Rechtsträger ein berechtigtes Interesse hat.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 28.11.2023 - 1 LB 256/16

    Agrarmarktdaten; Recht auf Informationszugang für Personengesellschaften

    Diese Öffentlichkeit folgt aus dem Demokratieprinzip, wonach staatliches Handeln grundsätzlich transparent sein muss und nur im Ausnahmefall und nur aufgrund überragend wichtiger öffentlicher Belange wie etwa der öffentlichen Sicherheit, der Geheimhaltung unterliegen darf (vgl. VG Frankfurt, Urteil vom 10. Juni 2013 - 7 K 3199/12.F -, juris Rn. 30 f. zu Geodaten).

    Sofern er dies mit seinen wirtschaftlichen Interessen nicht vereinbaren kann und deshalb nicht hinnehmen will, muss er ein Geschäftsmodell wählen, das auf die Nutzung öffentlicher Güter verzichtet (vgl. VG Frankfurt, Urteil vom 10. Juni 2013 - 7 K 3199/12.F -, juris Rn. 34 zu Geodaten).

  • VG Schleswig, 25.03.2015 - 8 A 8/14

    Klage gegen Stadt Kiel auf Einsicht in Wertgutachten stattgegeben

    Insbesondere bei Haftungs- und Entgeltregelungen dürfte typischerweise kein Geheimnis anzunehmen sein, da die öffentliche Verwaltung hier eher an objektive Kriterien bei der Vertragsgestaltung gebunden ist (vgl. hierzu beispielhaft OVG Münster, Urt. v. 18.12.2013 - 5 A 413/11 - juris, zur Auskunft über den wesentlichen Inhalt eines Vertrages der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben über langjährige Vermietung von Flächen an eine Modemesse; VG Frankfurt, Urt. v. 10.06.2013 - 7 K 3199/12.F - juris, zur Auskunft über den Inhalt eines Lizenzvertrags über Geodaten).
  • VG Neustadt, 07.04.2014 - 4 K 726/13

    Nahwärme Haßloch: Kalkulation der Gemeindewerke Haßloch GmbH muss offen gelegt

    Ein berechtigtes, d.h. objektiv schutzwürdiges Interesse an der Geheimhaltung besteht, wenn die Offenlegung der Information geeignet ist, exklusives technisches oder kaufmännisches Wissen den Marktkonkurrenten zugänglich zu machen und so die Wettbewerbsposition des Unternehmens nachteilig zu beeinflussen (BVerwG, Urteil vom 28. Mai 2009 - 7 C 18/08 -, GewArch 2009, 374 zum insoweit vergleichbaren Anspruch aus § 9 Abs. 1 Nr. 3 Umweltinformationsgesetz; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 2. Oktober 2007, a.a.O., ferner VG Frankfurt, Urteil vom 10. Juni 2013 - 7 K 3199/12.F; Schoch, Informationsfreiheitsgesetz, 2009, § 6 Rn. 54; Rossi, a.a.O., § 6 Rn. 74 - 76).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht